Schlichtungsstelle Energie
FĂŒr den Fall, dass es zwischen Ihnen und Ihrem Energieversorger zu Streitigkeiten kommt, kĂŒmmert sich die Schlichtungsstelle Energie darum, dass diese möglichst schnell beigelegt werden. Beantragt ein Verbraucher ein Schlichtungsverfahren, ist der Versorger, um den es dabei geht, dazu verpflichtet, an diesem teilzunehmen.
Reicht ein Verbraucher bei seinem Energieversorger eine Beschwerde ein, die nicht im direkten Kontakt geklĂ€rt werden kann, wird dieser darauf hingewiesen, dass er zur Lösung der bestehenden Problematik ein Schlichtungsverfahren beantragen kann. Voraussetzung fĂŒr die Einleitung eines Schlichtungsverfahren ist, dass zwischen dem Verbraucher und dem Energieversorger zuvor keine Einigung erzielt werden konnte. Das Ziel eines Schlichtungsverfahrens ist grundsĂ€tzlich die auĂergerichtliche und einvernehmliche Beilegung des Streits.
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle Energie und die primÀren Kontaktdaten finden Sie unter schlichtungsstelle-energie.de.