ErklÀrung zur Barrierefreiheit
Die Ahrtal-Werke bemĂŒhen sich, ihren Webauftritt / im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugĂ€nglich zu machen. Diese ErklĂ€rung zur Barrierefreiheit gilt fĂŒr den Internetauftritt / und https://ahrtal-werke-shop.saleshand.de/products.
Wann wurde die ErklÀrung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese ErklĂ€rung wurde am 22.01.2025 erstellt und am 22.01.2025 zuletzt ĂŒberarbeitet. Die ĂberprĂŒfung der digitalen Barrierefreiheit wurde selbst durchgefĂŒhrt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITVBarriere-freie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 erfĂŒllt.
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
Trotz unserer BemĂŒhungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgefĂŒhrt ist.
âą Die Dokumente im PDF-, Word- und HTML-Format sind nicht ausreichend barrierefrei
âą Die Videos sind teilweise nicht untertitelt
⹠Nicht durchgÀngig haben Bilder und grafischen Bedienelemente eindeutige Alternativtexte
Wir sind bemĂŒht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben. Insbesondere bei Erweiterungen und Ăberarbeitungen wird die barrierefreie Gestaltung bei der Planung und Entwicklung stets berĂŒcksichtigt.
Barrieren melden:
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? FĂŒr Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an info@ahrtal-werke.de
Kontakt:
Ahrtal-Werke GmbH
Dahlienweg 25
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Fon 02641 / 9050-0
Fax 02641 / 9050 130
info@ahrtal-werke.de
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt innerhalb von 6 Wochen keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine auĂergerichtliche Streitbeilegung zu unterstĂŒtzen.
Ministerium fĂŒr Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ombudsstelle fĂŒr barrierefreie Informationstechnik
Beauftragte fĂŒr die Belange der Menschen mit Behinderung
FĂŒrstenwall 25
40219 DĂŒsseldorf
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik