Fragen und Antworten
Häufige Fragen zu den Strompreisen Was beinhaltet der Grundpreis? Der Strom- bzw. Gaspreis setzt sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. Der Grundpreis bildet gemeinsam mit dem Verbrauchs- bzw. Arbeitspreis den Strom- bzw. Gaspreis, den der Verbraucher an den jeweiligen Energieanbieter entrichten muss. Der Gru…
Häufige Fragen zu den Strompreisen
Was beinhaltet der Grundpreis?
Der Strom- bzw. Gaspreis setzt sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. Der Grundpreis bildet gemeinsam mit dem Verbrauchs- bzw. Arbeitspreis den Strom- bzw. Gaspreis, den der Verbraucher an den jeweiligen Energieanbieter entrichten muss. Der Grundpreis ist die verbrauchsunabhängige Preiskomponente, also eine feste Größe, die in jeder Abschlagszahlung enthalten ist und jährlich oder monatlich berechnet wird. Im Grundpreis sind z.B. Aufwendungen für Abrechnung, Zählerbereitstellung und -miete enthalten.
Was beinhaltet der Verbrauchs- bzw. Arbeitspreis?
Der Verbrauchspreis bildet gemeinsam mit dem Grundpreis den Strom- bzw. Gaspreis den der Verbraucher an den jeweiligen Energieanbieter entrichten muss. Er ist die verbrauchsabhängige Preiskomponente für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie. Der Brutto-Verbrauchspreis enthält zudem Steuern und Abgaben.
Was bedeutet KWK-Umlage?
Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.
Was hat es der §19-Umlage nach StromNEV auf sich?
Es handelt sich hierbei um eine staatliche Abgabe, die von den ahrtal-werken komplett an den Netzbetreiber Westnetz GmbH weitergegeben werden muss. Die sogenannte Sonderkundenumlage nach § 19, Abs. 2 der StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) befreit energieintensive Industrieunternehmen von Netzentgelten und legt diese auf restliche Unternehmen und die privaten Haushalte um.
Was ist die Offshore-Haftungsumlage?
Die Offshore-Haftungsumlage soll den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben und das Risiko des finanziellen Verlusts (z.B. wenn fertiggestellte Windkraftanlagen nicht rechtzeitig an das Stromnetz angeschlossen werden können) für Windpark-Betreiber senken. Die Schadensersatzleistungen an die Windpark-Betreiber für entgangene EEG-Einspeisevergütungen sind vom Netzbetreiber zu erbringen. Dieser nimmt diese Kosten wiederum in die Kalkulation des Strompreises mit auf und legt sie auf die Endverbraucher um.
Häufige Fragen zur Rechnung
Von wem und wann bekomme ich in Zukunft meine Strom- und Gasrechnung?
Sie bekommen die Rechnung von den ahrtal-werken. In der Regel bleibt der Zeitpunkt der Ablesung Ihres Zählers der gleiche wie bisher. Allerdings verschiebt sich die Jahresabrechnung u.U. etwas nach hinten, weil der Netzbetreiber erst an uns die Netznutzungsrechnung mit den Zählerdaten stellt, bevor wir dann anhand der mitgeteilten Zählerdaten eine Rechnung an Sie stellen können.
An wen wende ich mich bei Fragen zu Rechnungen, Preisen und Tarifen?
Unsere Mitarbeiter beantworten gerne Ihre Fragen. Rufen Sie uns an unter 02461 9050 0, schreiben Sie uns eine E-Mail bzw. einen Brief oder besuchen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten in unserem Kundencenter.
Wie und wann werden die Abschläge erhoben?
Einmal im Monat für den laufenden Monat. Wir buchen den fälligen Abschlag dann zum Monatsanfang von Ihrem Konto ab. Einmal im Jahr wird der tatsächliche Energieverbrauch ermittelt und eine Jahresverbrauchsabrechnung geschrieben. Auf Basis dieser Rechnung wird der zukünftige Abschlag bestimmt.
Kann ich auch im Voraus bezahlen und bekomme dafür einen Rabatt?
Nein, unser Abrechnungssystem ist auf monatliche Abbuchungen und Zahlungen programmiert, so dass alles, was davon abweicht mit Mehraufwand und Mehrkosten verbunden ist.
Wie hoch ist mein Verbrauch?
Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird auf Ihrer Rechnung in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen und mit dem Vorjahr verglichen.
Wie erfahre ich davon, wenn sich die Preise der <b>ahrtal</b>-werken ändern?
Preisänderungen werden mit einem persönlich an den Vertragspartner adressierten Anschreiben bekanntgegeben und zusätzlich auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Was passiert bei einer Preisanpassung im Abrechnungszeitraum?
Ihre Abschlagsbeträge ändern sich in der Regel dadurch nicht. Wenn Sie uns den Zählerstand zum Anpassungstermin mitteilen, können wir die Verbrauchsmengen unterschiedlicher Preisperioden exakt abrechnen. Andernfalls legen wir qualifizierte Erfahrungswerte zu Grunde.
Wo finde ich die Zählernummer und meine Kundennummer?
Die Zählernummer steht auf Ihrem Zähler und der Rechnung. Die Kundennummer finden Sie ebenfalls auf Ihrer Rechnung. Sollten Sie keine Rechnung zur Hand haben, so können Sie auch die Zählernummer bei Ihrem derzeitigen Lieferanten erfragen.
Welcher Ort ist die Verbrauchsstelle?
Die Verbrauchsstelle ist der Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.
Was ist ein Zählpunkt bzw. die Zählpunktbezeichnung?
Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.
Häufige Fragen zum Vertrag
Welche Angaben sind im Vertrag notwendig?
Wir benötigen von Ihnen Ihre Anschrift und, falls davon abweichend, die Anschrift der Lieferstelle. Außerdem benötigen wir bei einem Lieferantenwechsel Angaben zum bisherigen Strom-/Erdgaslieferanten mit Kundennummer sowie die Zählernummer und den Jahresverbrauch in kWh. Sollte Ihnen der Jahresverbrauch nicht bekannt sein, setzen wir einen geschätzten Durchschnittswert an, der auf den angegebenen des Vorversorgers basiert.
Muss ich eine Einzugsermächtigung erteilen?
Ja, Sie sollten uns eine Einzugsermächtigung erteilen, da wir Ihnen nur dann günstige Energietarife anbieten können, wenn wir den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich halten. Würden die monatlichen Abschläge einzeln überwiesen, so müssten wir die Zahlungen alle einzeln überprüfen und einbuchen, was sehr zeitaufwändig ist.
Eine Einzugsermächtigung ist jederzeit widerrufbar, so dass sie mit keinerlei Risiko für Sie verbunden ist.
Formular SEPA Mandat (externer Link – Internet erforderlich)
Kann ich den Vertrag widerrufen oder stornieren?
Ja, der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung des Vertrags.
Muss ich meinem jetzigen Strom-/ Erdgaslieferanten selbst kündigen?
Nein, die ahrtal-werken erledigen das für Sie!
Wie lange muss ich mich bei den <b>ahrtal</b>-werken vertraglich binden?
In der Regel: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf des 31.12. nach Lieferbeginn. Sofern spezielle Vorteile in der Form einer Brutto- oder Nettopreisgarantie oder eine Treueprämie genutzt werden sollen, ist eine evtl. Mindestlaufzeit aber sinnvoll.
Häufige Fragen zum Wechsel
Wie funktioniert der Wechsel zu den <b>ahrtal</b>-werken?
Ein Wechsel zu den ahrtal-werken ist ganz einfach. Wir benötigen dazu lediglich einen von Ihnen abgeschlossenen Strom- bzw. Erdgasliefervertrag mit vollständigen Angaben zum bisherigen Strom-/Erdgaslieferanten und Ihrer alten Kundennummer, Jahresverbrauch in kWh und Zählernummer. Bei einem Neueinzug reichen uns Angaben zur Zählernummer und zum Jahresverbrauch. Wir kündigen dann Ihren bisherigen Strom- bzw. Gaslieferungsvertrag zum nächstmöglichen Termin, es sei denn, es gibt einen abweichenden Lieferbeginn. Sollten Sie spezielle Kündigungsfristen einhalten müssen, so empfehlen wir, die Kündigung selbst vorzunehmen. Sie erhalten dann von uns zunächst eine Vertragseingangsbestätigung und kurz vor Start der Belieferung durch die ahrtal-werken die Bestätigung des Lieferbeginns und die Mitteilung der Höhe des monatlichen Abschlags. Sie werden erst von uns versorgt, wenn Sie von Ihrem bisherigen Vertrag frei sind. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir für die Regelung der Netznutzung 6 Wochen benötigen.
Brauche ich bei einem Wechsel einen neuen Stromzähler/Gaszähler?
Nein. Die Geräte werden vom Netzbetreiber eingebaut, der mit der Strom- bzw. Erdgaslieferung nichts zu tun hat. Er stellt gegen Entgelt Ihrem Lieferanten, den ahrtal-werken, die Infrastruktur zur Verfügung. Neben den Netznutzungsentgelten für den Strom/das Erdgas zahlen die ahrtal-werke GmbH an Ihren Netzbetreiber auch die Gebühren für den Zähler. Dafür wird er von dem Netzbetreiber abgelesen, geeicht usw. Im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler ist für Strom seit 1.1.2019 die ahrtal-werke GmbH als Netzbetreiber zuständig, bei Erdgas die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG. Dies betrifft jeweils auch den Hausanschluss.
Wie lange dauert es nach einem Wechsel, bis die Belieferung mit Strom bzw. Erdgas durch die <b>ahrtal</b>-werke erfolgt?
Sie werden erst von uns versorgt, wenn Sie von Ihrem bisherigen Vertrag frei sind. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir nach Eingang Ihres Vertrages für die Regelung der Netznutzung ca. 4-6 Wochen benötigen. Die Umstellung erfolgt jeweils zum Ersten eines Monats, außer bei Einzügen, hier wird die Versorgung zum Einzugsdatum beantragt. Bitte beachten Sie, dass ein rückwirkender Einzug nur bis 4 Wochen nach Einzugsdatum möglich ist. Liegt der Einzug länger zurück, werden Sie zunächst so lange über die Grundversorgung mit Energie versorgt, bis Sie einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Wir übernehmen dann für Sie die Kündigung der Grundversorgung. Ein paar Tage vor Lieferbeginn erhalten Sie eine schriftliche Vertragsbestätigung mit Angabe Ihrer monatlichen Abschlaghöhe.
Liefern die <b>ahrtal</b>-werke Strom und Erdgas auch außerhalb von Bad Neuenahr-Ahrweiler?
Als kommunales Stadtwerk liegt der Schwerpunkt unseres Liefergebietes im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler und der umliegenden Region. Aber selbstverständlich liefern wir unseren Strom und unser Erdgas auch an Kunden im gesamten Bundesgebiet. Aufgrund unterschiedlicher Netznutzungsentgelte ergeben sich dann u.U. jedoch unterschiedliche Preise. Lassen Sie sich von uns Ihr individuelles Angebot erstellen.
Ist ein Wechsel von einem Tarif in einen anderen Tarif möglich?
Ja. Neben dem Tarif „AhrtalStrom“ bieten die ahrtal-werke auch spezielle Stromtarife in Verbindung mit Kooperationspartnern an, die den Kunden weitere Vorteile bieten. Hierzu beraten Sie unsere Mitarbeiter im Kundenservice gerne. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder besuchen Sie uns während unserer Öffnungszeiten in unserem Kundencenter. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen. Wenn Sie Ihren aktuellen Tarif wechseln möchten, nehmen wir gerne ein Tarifumstellung vor und stellen Ihren bisherigen Vertrag, den Sie mit den ahrtal-werken geschlossen haben auf den neuen Tarif um. Wir benötigen dazu allerdings noch einmal einen von Ihnen unterschriebenen Vertrag für das jeweilige neue Produkt. Umstellungstermin ist dabei immer der erste Werktag des Folgemonats, nachdem der Vertrag bei uns eingegangen ist.
Wer ist für Störungen zuständig, wenn ich Strom und Erdgas von den <b>ahrtal</b>-werken beziehe?
Für die Funktionsfähigkeit des Strom- und Gasnetzes ist der jeweilige Netzbetreiber zuständig. Er bekommt für die Netzbenutzung die sogenannten „Netznutzungsentgelte“, die ihn verpflichten, das Netz in einem einwandfreien technischen Zustand zu erhalten, und auch Störungen sofort zu beheben. Er darf keinen Unterschied machen zwischen eigenen Kunden und Kunden eines anderen Energielieferanten (Strom/Erdgas). Im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler ist für Strom seit 1.1.2019 die ahrtal-werke GmbH als Netzbetreiber zuständig und seit dem 01.01.2025 ebenfalls bei der Sparte Erdgas. In der Regel haben die Netzbetreiber eine Störungshotline, bei der angerufen werden kann. Für die ahrtal-werke GmbH lautet die Störungs-Hotline bei Stromstörungen 02641 / 9050-110 und für Gasstörungen 02641 / 9050-111.
Wer liest nach dem Strom-/ Erdgaswechsel die Zähler ab?
Das macht der Netzbetreiber vor Ort. Er schickt einen Kundendienstmitarbeiter zur Ablesung vorbei, oder fordert Sie mit einer Ablesekarte auf, ihm den Zählerstand zu einem bestimmten Termin mitzuteilen. Falls keine Ablesung möglich ist und/oder Sie die Ablesekarte nicht zurückschicken, schätzt er den Zählerstand aufgrund Ihres Verbrauches in der Vergangenheit. Da eine Schätzung jedoch immer Ungenauigkeiten mit sich bringt, ist es auf jeden Fall besser, den Zähler abzulesen. Gerne können Sie Ihre Zählerstände aber auch selbst ablesen und uns mitteilen, wir leiten diese dann an den zuständigen Netzbetreiber weiter.