HĂ€ufige Fragen zu den Strompreisen
Was beinhaltet der Grundpreis?
Der Strom- bzw. Gaspreis setzt sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. Der Grundpreis bildet gemeinsam mit dem Verbrauchs- bzw. Arbeitspreis den Strom- bzw. Gaspreis, den der Verbraucher an den jeweiligen Energieanbieter entrichten muss. Der Grundpreis ist die verbrauchsunabhĂ€ngige Preiskomponente, also eine feste GröĂe, die in jeder Abschlagszahlung enthalten ist und jĂ€hrlich oder monatlich berechnet wird. Im Grundpreis sind z.B. Aufwendungen fĂŒr Abrechnung, ZĂ€hlerbereitstellung und -miete enthalten.
Was beinhaltet der Verbrauchs- bzw. Arbeitspreis?
Der Verbrauchspreis bildet gemeinsam mit dem Grundpreis den Strom- bzw. Gaspreis den der Verbraucher an den jeweiligen Energieanbieter entrichten muss. Er ist die verbrauchsabhĂ€ngige Preiskomponente fĂŒr eine verbrauchte Kilowattstunde Energie. Der Brutto-Verbrauchspreis enthĂ€lt zudem Steuern und Abgaben.
Kraft-WÀrme-Kopplungs- (KWK) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und WÀrme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemÀà Kraft-WÀrme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.
Was hat es der §19-Umlage nach StromNEV auf sich?
Es handelt sich hierbei um eine staatliche Abgabe, die von den ahrtal-werken komplett an den Netzbetreiber Westnetz GmbH weitergegeben werden muss. Die sogenannte Sonderkundenumlage nach § 19, Abs. 2 der StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) befreit energieintensive Industrieunternehmen von Netzentgelten und legt diese auf restliche Unternehmen und die privaten Haushalte um.
Was ist die Offshore-Haftungsumlage?
Die Offshore-Haftungsumlage soll den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben und das Risiko des finanziellen Verlusts (z.B. wenn fertiggestellte Windkraftanlagen nicht rechtzeitig an das Stromnetz angeschlossen werden können) fĂŒr Windpark-Betreiber senken. Die Schadensersatzleistungen an die Windpark-Betreiber fĂŒr entgangene EEG-EinspeisevergĂŒtungen sind vom Netzbetreiber zu erbringen. Dieser nimmt diese Kosten wiederum in die Kalkulation des Strompreises mit auf und legt sie auf die Endverbraucher um.
HĂ€ufige Fragen zur Rechnung
Von wem und wann bekomme ich in Zukunft meine Strom- und Gasrechnung?
Sie bekommen die Rechnung von den ahrtal-werken. In der Regel bleibt der Zeitpunkt der Ablesung Ihres ZÀhlers der gleiche wie bisher. Allerdings verschiebt sich die Jahresabrechnung u.U. etwas nach hinten, weil der Netzbetreiber erst an uns die Netznutzungsrechnung mit den ZÀhlerdaten stellt, bevor wir dann anhand der mitgeteilten ZÀhlerdaten eine Rechnung an Sie stellen können.
An wen wende ich mich bei Fragen zu Rechnungen, Preisen und Tarifen?
Unsere Mitarbeiter beantworten gerne Ihre Fragen. Rufen Sie uns an unter 02461 9050 0, schreiben Sie uns eine E-Mail bzw. einen Brief oder besuchen Sie uns zu unseren Ăffnungszeiten in unserem Kundencenter.
Wie und wann werden die AbschlÀge erhoben?
Einmal im Monat fĂŒr den laufenden Monat. Wir buchen den fĂ€lligen Abschlag dann zum Monatsanfang von Ihrem Konto ab. Einmal im Jahr wird der tatsĂ€chliche Energieverbrauch ermittelt und eine Jahresverbrauchsabrechnung geschrieben. Auf Basis dieser Rechnung wird der zukĂŒnftige Abschlag bestimmt.
Kann ich auch im Voraus bezahlen und bekomme dafĂŒr einen Rabatt?
Nein, unser Abrechnungssystem ist auf monatliche Abbuchungen und Zahlungen programmiert, so dass alles, was davon abweicht mit Mehraufwand und Mehrkosten verbunden ist.
Der Energieverbrauch fĂŒr die jeweilige Abrechnungsperiode wird auf Ihrer Rechnung in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen und mit dem Vorjahr verglichen.
Wie erfahre ich davon, wenn sich die Preise der ahrtal-werken Àndern?
PreisÀnderungen werden mit einem persönlich an den Vertragspartner adressierten Anschreiben bekanntgegeben und zusÀtzlich auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Was passiert bei einer Preisanpassung im Abrechnungszeitraum?
Ihre AbschlagsbetrÀge Àndern sich in der Regel dadurch nicht. Wenn Sie uns den ZÀhlerstand zum Anpassungstermin mitteilen, können wir die Verbrauchsmengen unterschiedlicher Preisperioden exakt abrechnen. Andernfalls legen wir qualifizierte Erfahrungswerte zu Grunde.
Wo finde ich die ZĂ€hlernummer und meine Kundennummer?
Die ZÀhlernummer steht auf Ihrem ZÀhler und der Rechnung. Die Kundennummer finden Sie ebenfalls auf Ihrer Rechnung. Sollten Sie keine Rechnung zur Hand haben, so können Sie auch die ZÀhlernummer bei Ihrem derzeitigen Lieferanten erfragen.
Welcher Ort ist die Verbrauchsstelle?
Die Verbrauchsstelle ist der Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.
Was ist ein ZĂ€hlpunkt bzw. die ZĂ€hlpunktbezeichnung?
Ein ZĂ€hlpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europĂ€ischen Energienetz. Am ZĂ€hlpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Ăber die ZĂ€hlpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem ZĂ€hler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die ZĂ€hlernummer nicht ortsgebunden, da ZĂ€hler gewechselt werden können.
HĂ€ufige Fragen zum Vertrag
Welche Angaben sind im Vertrag notwendig?
Wir benötigen von Ihnen Ihre Anschrift und, falls davon abweichend, die Anschrift der Lieferstelle. AuĂerdem benötigen wir bei einem Lieferantenwechsel Angaben zum bisherigen Strom-/Erdgaslieferanten mit Kundennummer sowie die ZĂ€hlernummer und den Jahresverbrauch in kWh.
Sollte Ihnen der Jahresverbrauch nicht bekannt sein, setzen wir einen geschÀtzten Durchschnittswert an, der auf den angegebenen des Vorversorgers basiert.
Muss ich eine EinzugsermÀchtigung erteilen?
Ja, Sie sollten uns eine EinzugsermĂ€chtigung erteilen, da wir Ihnen nur dann gĂŒnstige Energietarife anbieten können, wenn wir den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich halten. WĂŒrden die monatlichen AbschlĂ€ge einzeln ĂŒberwiesen, so mĂŒssten wir die Zahlungen alle einzeln ĂŒberprĂŒfen und einbuchen, was sehr zeitaufwĂ€ndig ist.
Eine EinzugsermĂ€chtigung ist jederzeit widerrufbar, so dass sie mit keinerlei Risiko fĂŒr Sie verbunden ist.
Kann ich den Vertrag widerrufen oder stornieren?
Ja, der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung des Vertrags.
Muss ich meinem jetzigen Strom-/ Erdgaslieferanten selbst kĂŒndigen?
Nein, die ahrtal-werken erledigen das fĂŒr Sie!
Wie lange muss ich mich bei den ahrtal-werken vertraglich binden?
In der Regel: Der Vertrag lĂ€uft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekĂŒndigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf des 31.12. nach Lieferbeginn. Sofern spezielle Vorteile in der Form einer Brutto- oder Nettopreisgarantie oder eine TreueprĂ€mie genutzt werden sollen, ist eine evtl. Mindestlaufzeit aber sinnvoll.
HĂ€ufige Fragen zum Wechsel
Wie funktioniert der Wechsel zu den ahrtal-werken?
Ein Wechsel zu den ahrtal-werken ist ganz einfach. Wir benötigen dazu lediglich einen von Ihnen abgeschlossenen Strom- bzw. Erdgasliefervertrag mit vollstÀndigen Angaben zum bisherigen Strom-/Erdgaslieferanten und Ihrer alten Kundennummer, Jahresverbrauch in kWh und ZÀhlernummer. Bei einem Neueinzug reichen uns Angaben zur ZÀhlernummer und zum Jahresverbrauch.
Wir kĂŒndigen dann Ihren bisherigen Strom- bzw. Gaslieferungsvertrag zum nĂ€chstmöglichen Termin, es sei denn, es gibt einen abweichenden Lieferbeginn. Sollten Sie spezielle KĂŒndigungsfristen einhalten mĂŒssen, so empfehlen wir, die KĂŒndigung selbst vorzunehmen.
Sie erhalten dann von uns zunÀchst eine VertragseingangsbestÀtigung und kurz vor Start der Belieferung durch die ahrtal-werken die BestÀtigung des Lieferbeginns und die Mitteilung der Höhe des monatlichen Abschlags.
Sie werden erst von uns versorgt, wenn Sie von Ihrem bisherigen Vertrag frei sind.
Bitte berĂŒcksichtigen Sie, dass wir fĂŒr die Regelung der Netznutzung 6 Wochen benötigen.
Brauche ich bei einem Wechsel einen neuen StromzÀhler/GaszÀhler?
Nein. Die GerĂ€te werden vom Netzbetreiber eingebaut, der mit der Strom- bzw. Erdgaslieferung nichts zu tun hat. Er stellt gegen Entgelt Ihrem Lieferanten, den ahrtal-werken, die Infrastruktur zur VerfĂŒgung. Neben den Netznutzungsentgelten fĂŒr den Strom/das Erdgas zahlen die ahrtal-werke GmbH an Ihren Netzbetreiber auch die GebĂŒhren fĂŒr den ZĂ€hler. DafĂŒr wird er von dem Netzbetreiber abgelesen, geeicht usw. Im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler ist fĂŒr Strom seit 1.1.2019 die ahrtal-werke GmbH als Netzbetreiber zustĂ€ndig, bei Erdgas die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG. Dies betrifft jeweils auch den Hausanschluss.
Sie werden erst von uns versorgt, wenn Sie von Ihrem bisherigen Vertrag frei sind.
Bitte berĂŒcksichtigen Sie, dass wir nach Eingang Ihres Vertrages fĂŒr die Regelung der Netznutzung ca. 4-6 Wochen benötigen. Die Umstellung erfolgt jeweils zum Ersten eines Monats, auĂer bei EinzĂŒgen, hier wird die Versorgung zum Einzugsdatum beantragt. Bitte beachten Sie, dass ein rĂŒckwirkender Einzug nur bis 4 Wochen nach Einzugsdatum möglich ist. Liegt der Einzug lĂ€nger zurĂŒck, werden Sie zunĂ€chst so lange ĂŒber die Grundversorgung mit Energie versorgt, bis Sie einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Wir ĂŒbernehmen dann fĂŒr Sie die KĂŒndigung der Grundversorgung. Ein paar Tage vor Lieferbeginn erhalten Sie eine schriftliche VertragsbestĂ€tigung mit Angabe Ihrer monatlichen Abschlaghöhe.
Liefern die ahrtal-werke Strom und Erdgas auch auĂerhalb von Bad Neuenahr-Ahrweiler?
Als kommunales Stadtwerk liegt der Schwerpunkt unseres Liefergebietes im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler und der umliegenden Region. Aber selbstverstÀndlich liefern wir unseren Strom und unser Erdgas auch an Kunden im gesamten Bundesgebiet. Aufgrund unterschiedlicher Netznutzungsentgelte ergeben sich dann u.U. jedoch unterschiedliche Preise. Lassen Sie sich von uns Ihr individuelles Angebot erstellen.
Ist ein Wechsel von einem Tarif in einen anderen Tarif möglich?
Ja. Neben dem Tarif âAhrtalStromâ bieten die ahrtal-werke auch spezielle Stromtarife in Verbindung mit Kooperationspartnern an, die den Kunden weitere Vorteile bieten. Hierzu beraten Sie unsere Mitarbeiter im Kundenservice gerne. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder besuchen Sie uns wĂ€hrend unserer Ăffnungszeiten in unserem Kundencenter. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen. Wenn Sie Ihren aktuellen Tarif wechseln möchten, nehmen wir gerne ein Tarifumstellung vor und stellen Ihren bisherigen Vertrag, den Sie mit den ahrtal-werken geschlossen haben auf den neuen Tarif um. Wir benötigen dazu allerdings noch einmal einen von Ihnen unterschriebenen Vertrag fĂŒr das jeweilige neue Produkt. Umstellungstermin ist dabei immer der erste Werktag des Folgemonats, nachdem der Vertrag bei uns eingegangen ist.
Wer ist fĂŒr Störungen zustĂ€ndig, wenn ich Strom und Erdgas von den ahrtal-werken beziehe?
FĂŒr die FunktionsfĂ€higkeit des Strom- und Gasnetzes ist der jeweilige Netzbetreiber zustĂ€ndig. Er bekommt fĂŒr die Netzbenutzung die sogenannten âNetznutzungsentgelteâ, die ihn verpflichten, das Netz in einem einwandfreien technischen Zustand zu erhalten, und auch Störungen sofort zu beheben. Er darf keinen Unterschied machen zwischen eigenen Kunden und Kunden eines anderen Energielieferanten (Strom/Erdgas). Im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler ist fĂŒr Strom seit 1.1.2019 die ahrtal-werke GmbH als Netzbetreiber zustĂ€ndig und seit dem 01.01.2025 ebenfalls bei der Sparte Erdgas. In der Regel haben die Netzbetreiber eine Störungshotline, bei der angerufen werden kann. FĂŒr die ahrtal-werke GmbH lautet die Störungs-Hotline bei Stromstörungen 02641 / 9050-110 und fĂŒr Gasstörungen 02641 / 9050-111.
Wer liest nach dem Strom-/ Erdgaswechsel die ZĂ€hler ab?
Das macht der Netzbetreiber vor Ort. Er schickt einen Kundendienstmitarbeiter zur Ablesung vorbei, oder fordert Sie mit einer Ablesekarte auf, ihm den ZĂ€hlerstand zu einem bestimmten Termin mitzuteilen. Falls keine Ablesung möglich ist und/oder Sie die Ablesekarte nicht zurĂŒckschicken, schĂ€tzt er den ZĂ€hlerstand aufgrund Ihres Verbrauches in der Vergangenheit. Da eine SchĂ€tzung jedoch immer Ungenauigkeiten mit sich bringt, ist es auf jeden Fall besser, den ZĂ€hler abzulesen. Gerne können Sie Ihre ZĂ€hlerstĂ€nde aber auch selbst ablesen und uns mitteilen, wir leiten diese dann an den zustĂ€ndigen Netzbetreiber weiter.