Im Zuge der aktuellen Arbeiten zur Wiederherstellung und PrĂŒfung des Stromnetzes treffen Mitarbeiter oder Partnerbetriebe der Ahrtal-Werke aktuell wiederkehrend auf Anlagen,
die, vermutlich durch unsachgemĂ€Ăe Inbetriebnahme nicht qualifizierter Dritter, eine Gefahr fĂŒr Leib und Leben darstellen.
Wir weisen ausdrĂŒcklich darauf hin, dass Anlagen, die nicht den technischen Regelwerken entsprechen, unmittelbar abgeschaltet werden, sofern Gefahr fĂŒr Leib und Leben besteht.
Anlagen, die nicht den technischen Regelwerken entsprechen, von denen jedoch keine unmittelbare Gefahr ausgeht, werden nach einer Frist von 3 Monaten abgeschaltet.