Strom- und Gasnetz vollständig übernommen
Die veröffentlichten Inhalte des bisherigen Netzbereichs stehen in der portablen Fassung vollständig als lokale Seite und im Volltextindex zur Verfügung. Externe Portale und nicht lokal gespiegelt bereitgestellte Originaldateien sind eindeutig gekennzeichnet.
Unsere Netze
Diese Seite hält nützliche Informationen, Links und Downloads rund um das Thema Netze für Sie bereit. Sollten Sie Informationen darüber hinaus benötigen, kontaktieren Sie uns einfach.
Unser Stromnetz
Hier finden Sie alle Infos zu unserem Verteilernetz.Netzanschluss
Anmeldung für zeitlich befristete Anschlüsse (Baustrom, Veranstaltungen) (externer Link – Internet erforderlich)
Aufnahme der Anschlussnutzung (externer Link – Internet erforderlich)
Ergänzende Bedingungen Strom NAV (externer Link – Internet erforderlich)
Ergänzende Bestimmungen zu den technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung (externer Link – Internet erforderlich)
Preisblatt Ergänzende Bedingungen NAV (externer Link – Internet erforderlich)
Netzanschlussvertrag außerhalb NAV (externer Link – Internet erforderlich)
Netzanschlussvertrag Strom (externer Link – Internet erforderlich)
Zustimmungserklärung Netzanschluss (externer Link – Internet erforderlich)
Anmeldung einer Erzeugungsanlage
-
Anmeldung einer Mikro-PV-Anlage/Balkonkraftwerk
- Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister (externer Link – Internet erforderlich) (für die Erzeugungsanlage und falls vorhanden Speicher)
- Inbetriebsetzungsprotokoll für steuerpflichtige Anlagen (externer Link – Internet erforderlich)
- Ergänzende Bestimmungen zu den technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung (externer Link – Internet erforderlich)
- Umsetzung technische Vorgaben und Blindleistungsbereitstellung (externer Link – Internet erforderlich)
Balkonkraftwerke sind mit einer Wechselrichterleistung von 800VA und bis 2000Wp lediglich bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anzumelden.
Anmeldung einer Erzeugungsanlage
Die Anmeldung und Fertigmeldung der Erzeugungsanlage erfolgt ausschließlich über das Netzanschlussportal (externer Link – Internet erforderlich) und Installateursportal (externer Link – Internet erforderlich).
Für die Anmeldung im Netzanschlussportal empfehlen wir Ihnen folgende Unterlagen breitzuhalten:
Für die Fertigmeldung im Installateursportal empfehlen wir Ihnen folgende Unterlagen breitzuhalten:
Alle technischen Vorgaben zu der verpflichtenden Steuerbarkeit nach EEG §9 und/oder zur Blindleistungsbereitstellung von Erzeugungsanlagen können Sie hier nachlesen:
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter stromnetz@ahrtal-werke.de zur Verfügung.
Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach EnWG §14a
Die Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung erfolgt ausschließlich über das Netzanschlussportal (externer Link – Internet erforderlich).
Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen:
• Wärmepumpe
• E-Ladeeinrichtungen
• Kälteanlagen
• Speicher
Für die Fertigmeldung im Installateursportal empfehlen wir Ihnen folgende Unterlagen breitzuhalten:
Inbetriebsetzungsprotokoll für steuerpflichtige Anlagen (externer Link – Internet erforderlich)
Alle technischen Vorgaben zu der verpflichtenden Steuerbarkeit nach EnWG §14a können Sie hier nachlesen:
Ergänzende Bestimmungen zu den technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung (externer Link – Internet erforderlich)
Alle technischen Vorgaben zu der verpflichtenden Steuerbarkeit nach dem EnWG §14a können Sie hier nachlesen:
Ergänzende Bestimmungen zu den technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung (externer Link – Internet erforderlich)
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter stromnetz@ahrtal-werke.de zur Verfügung.
Netzzugang / Entgelte
Preisblätter
finale Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb ab 01.01.2026 (externer Link – Internet erforderlich)
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber (externer Link – Internet erforderlich)
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber WiM (externer Link – Internet erforderlich)
Hochlastzeitfenster
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2026 (externer Link – Internet erforderlich)
Netzstrukturdaten
Netzdaten Ahrtal-Werke
Als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind wir verpflichtet, jährlich aktualisierte Netzleistungsdaten und Netzstrukturparameter zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit nachfolgenden Veröffentlichungen nach.
2025: Netzdaten 2025 nach §23c Absatz 1 (externer Link – Internet erforderlich)
2025: Netzdaten 2025 nach §23c Absatz 3 (externer Link – Internet erforderlich)
Archiv:
2024: Netzdaten 2024 (externer Link – Internet erforderlich)
2023: Netzdaten 2023 (externer Link – Internet erforderlich)
2022: Netzdaten 2022 (externer Link – Internet erforderlich)
2021: Netzdaten 2021 (externer Link – Internet erforderlich)
2020: Netzdaten 2020 (externer Link – Internet erforderlich)
2019: Netzdaten 2019 (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenbetrieb
Intelligente Messsysteme als Baustein der Energiewende
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vom 29.08.2016 (externer Link – Internet erforderlich) setzte die Bundesregierung das Startsignal für intelligente Stromnetze, mit Smart Grid, Smart Meter und Smart Home. Es enthält in Artikel 1 Regelungen über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG). Im Zentrum steht die Einführung intelligenter Messsysteme. Durch den Einbau intelligenter Messsysteme ("Smart Meter") auf Erzeuger- wie auf Verbraucherseite soll die Energiewende unterstützt werden. Das Ziel ist, Strom aus erneuerbaren Energien besser in den Strommarkt zu integrieren, Stromangebot und -nachfrage in Einklang zu bringen und den Stromverbrauch durch Verbrauchertransparenz zu senken. Betroffen sind Industriebetriebe, Unternehmen, Gewerbe sowie Energieerzeuger und perspektivisch auch Privathaushalte.
Mehr Informationen hierzu finden Sie im Faktenblatt des BmWi (externer Link – Internet erforderlich) und auf der Seite der häufig gestellten Fragen rund um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und intelligente Messsysteme (externer Link – Internet erforderlich).
Einführung intelligenter Messsysteme im Stromnetz der ahrtal-werke GmbH
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir innerhalb unseres Stromnetzes verpflichtet herkömmliche Zähler durch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach der Maßgabe der §§ 29 bis 32 MsbG auszustatten, sofern kein Dritter den Messstellenbetrieb durchführt.
Begrifflichkeiten: moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, Smart-Meter-Gateway
Moderne Messeinrichtung (vgl. § 2 Nr. 15) - mME
Bei der modernen Messeinrichtung handelt es sich um einen digitalen Zähler ohne Smart Meter Gateway zur Datenübertragung.
Bei einer modernen Messeinrichtung können Sie am Gerätedisplay nicht mehr nur den aktuellen Zählerstand ablesen, sondern auch den aktuellen Stromverbrauch sowie die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate. Der Zugriff auf die Daten der modernen Messeinrichtung ist durch eine PIN geschützt, so dass nur Sie Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten haben.
Bei der modernen Messeinrichtung werden die Daten nicht versendet, sondern wie gewohnt jährlich abgelesen.
Intelligente Messsysteme und Smart Meter Gateway (vgl. §2 Nr. 7 und §2 Nr. 19) - iMSys
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) und einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway - versehen mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik - ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Übertragung von Zählern an den Messstellenbetreiber. Damit ist die Datenübertragung und die Visualisierung des Stromverbrauchs für den Kunden möglich.
Wer bekommt welchen Zähler?
Der Gesetzgeber unterscheidet sogenannte moderne Messeinrichtungen von intelligenten Messsystemen.
Moderne Messeinrichtung
Verbraucher unter einem Stromverbrauch von 6.000 kWh pro Jahr sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) unter 7 kW installierter Leistung erhalten eine moderne Messeinrichtung.
Intelligentes Messsystem
Verbraucher ab einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) ab 7 kW installierter Leistung werden ab Verfügbarkeit am Markt mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.
Wann erfolgt der Einbau der modernen Messeinrichtungen?
Die ahrtal-werke GmbH werden dieses Jahr damit beginnen moderne Messeinrichtungen sukzessive zu installieren. Wenn die Eichfrist eines Zählers endet, wird der bisherigen Zähler durch die moderne Messeinrichtung ausgetauscht. Sie werden hierzu drei Monate vor dem Einbau Ihrer modernen Messeinrichtung schriftlich informiert.
Rund zwei Wochen vor dem genauen Austauschtermin werden wir uns bei Ihnen noch einmal melden und Sie über den genauen Termin und den zeitlichen Auflauf informieren.
Zum angekündigten Termin kommt ein Monteur der ahrtal-werke GmbH oder ein von diesen beauftragter Dienstleister zu Ihnen und baut die moderne Messeinrichtung ein. Nach dem Einbau erhalten Sie eine Bedienungsanleitung für Ihre moderne Messeinrichtung. Die PIN für die Abfrage ihrer Verbrauchswerte in der modernen Messeinrichtung wird Ihnen in diesem Zusammenhang dann ebenfalls ausgehändigt.
Was kostet mich das neue Messsystem?
Das Austauschen des Zählers ist für Sie kostenlos. Die Höhe der jährlichen Messkosten für den Betrieb sind gesetzlich gedeckelt. Unsere Preise entnehmen Sie unserem
Grundsätzlich haben Sie zukünftig die freie Wahl, wer Ihr Messstellenbetreiber sein soll.
Wenn Sie unser Stromkunde sind, erfolgt die Abrechnung der Messkosten wie bisher im Rahmen der Grundpreisabrechnung auf Ihrer Stromrechnung.
Andere Stromlieferanten übernehmen ggf. die Abrechnung der Messkosten der modernen Messeinrichtung nicht, da Stromlieferanten hierzu nicht gesetzlich verpflichtet sind. In diesem Fall erhalten Sie zukünftig jährlich eine getrennte Rechnung vom Messstellenbetrieb der ahrtal-werke GmbH über den Betrag der Messkosten.
Haben Sie Fragen zum Zählerwechsel?
Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail oder rufen uns an. Tel.: 02641 90 50 0
Formblatt für Datenkommunikation (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenvertrag für Anschlussnutzer (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenvertrag für Lieferanten (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenbetreiberrahmenvertrag bis 30.06.2026 (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenbetreiberrahmenvertrag ab 01.07.2026 (externer Link – Internet erforderlich)
Anleitung moderne Messeinrichtungen ISK (externer Link – Internet erforderlich)
Anleitung moderne Messeinrichtungen ebz (externer Link – Internet erforderlich)
Grundversorgung
Grundversorger Strom nach § 36 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzbetrieb der allgemeinen Versorgung mit Strom beliefert.
Der Grundversorger Strom ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.
Auf Basis dieser Grundlage kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger Strom zu Stande, wenn Strom verbraucht wird und kein Vertrag abgeschlossen wurde.
| Grundversorger Strom im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler |
|---|
| 01.01.2025 - 31.12.2027 |
| E.ON Energie Deutschland GmbH |
Vertragliche Unterlagen
Netznutzungsvertrag für Lieferanten und Letztverbraucher (externer Link – Internet erforderlich)
Sperrauftrag (externer Link – Internet erforderlich)
Formblatt für Datenkommunikation (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenvertrag für Anschlussnutzer (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenvertrag für Lieferanten (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenbetreiberrahmenvertrag bis 30.06.2026 (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenbetreiberrahmenvertrag ab 01.07.2026 (externer Link – Internet erforderlich)
Messrahmenvertrag (externer Link – Internet erforderlich)
Die Ahrtal-Werke GmbH verwendet das synthetische Standardlastprofilverfahren.
Gesetzliche Grundlagen
Erlaubnis zur Leistung von Strom (externer Link – Internet erforderlich)
Erlaubnisschein für Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes (externer Link – Internet erforderlich)
Vollmacht SWSHA (externer Link – Internet erforderlich)
Zertifikat ATW Strom Messstellenbetrieb (externer Link – Internet erforderlich)
Zertifikat ATW Strom Netz (externer Link – Internet erforderlich)
Zuordnungsvereinbarung, gültig ab 01.04.2022 (externer Link – Internet erforderlich)
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch, gültig ab 01.04.2022 (EDI) (externer Link – Internet erforderlich)
Unser Gasnetz
Hier finden Sie alle Infos zu unserem Verteilernetz.Netzzugang/Netzentgelte
Preisblätter
finale Netznutzungsentgelte ab 01.01.2026 (externer Link – Internet erforderlich)
finale Netznutzungsentgelte ab 01.01.2025 (externer Link – Internet erforderlich)
Netzzugang
Netzzugangsinformationen Gas (externer Link – Internet erforderlich)Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Gas (externer Link – Internet erforderlich)
verfahrensspezifische Parameter SLP-Gas (externer Link – Internet erforderlich)
Lieferantenrahmenvertrag Gas mit Gültigkeit bis 30.09.2026 (externer Link – Internet erforderlich)
Lieferantenrahmenvertrag Gas mit Gültigkeit ab 01.10.2026 (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenbetrieb
Messstellenbetreiberrahmenvertrag und Datenaustausch
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz kann der Messstellenbetrieb auf Wunsch des Anschlussnutzers anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers von einem Dritten durchgeführt werden.
Die Bundesnetzagentur hat mit Ihren „Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens“ (WiM) für Gas (Az.: BK7-09-001) vom 09.09.2010 einheitliche Vorgaben zur Ausgestaltung des Rechtverhältnisses zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber sowie zum zwischen den Beteiligten durchzuführenden Datenaustausch gemacht.
Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich.
Durch die Festlegungen der Bundesnetzagentur zur „Anpassung der Standardverträge im Messwesen an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ vom 23.08.2017 mit Wirkung zum 01.10.2017 (Az.: BK7-17-026) wurden Vorgaben zu standardisierten Rahmenverträgen getroffen. Nachstehend bieten wir daher den standardisierten Messstellenbetreiberrahmenvertrag im Wortlaut der behördlichen Festlegung zum Download an:
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas (externer Link – Internet erforderlich)
Zum Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrages übermitteln Sie uns bitte per E-Mail an Vertragsmanagement die Annahme des Vertrages in Form des für Ihr Unternehmen ausgefüllten Vertrags und teilen uns den beabsichtigten Vertragsbeginn mit und übersenden uns Ihr Kontaktdatenblatt. Unser Kontaktdatenblatt können Sie nachstehend einsehen oder herunterladen.
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Gas (externer Link – Internet erforderlich)
Brennwerte
vertragliche Unterlagen/Anträge
Angebotsanfrage - Änderung eines Gasnetzanschlusses (externer Link – Internet erforderlich)
Inbetriebsetzungsantrag für Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) (externer Link – Internet erforderlich)
Ergänzende Bedingungen NDAV Gas (externer Link – Internet erforderlich)
Netzstrukturdaten
Als Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind wir verpflichtet, jährlich aktualisierte Netzleistungsdaten und Netzstrukturparameter zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit nachfolgender Veröffentlichung nach.
2025: Netzdaten Gas 2025 (externer Link – Internet erforderlich)
Archiv:
2024: Netzdaten Gas 2024 (externer Link – Internet erforderlich)
Grundversorgung
Grundversorger Gas nach § 36 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzbetrieb der allgemeinen Versorgung mit Gas beliefert.
Der Grundversorger Gas ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.
Auf Basis dieser Grundlage kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger Gas zu Stande, wenn Gas verbraucht wird und kein Vertrag abgeschlossen wurde.
| Grundversorger Gas im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler |
|---|
| 01.01.2025 - 31.12.2027 |
| Energieversorgung Mittelrhein AG |
Netze
Unsere Netze Diese Seite hält nützliche Informationen, Links und Downloads rund um das Thema Netze für Sie bereit. Sollten Sie Informationen darüber hinaus benötigen, kontaktieren Sie uns einfach. Unser Stromnetz Hier finden Sie alle Infos zu unserem Verteilernetz. Netzanschluss Anmeldung für zeitlich befristete Anschl…
Unsere Netze
Diese Seite hält nützliche Informationen, Links und Downloads rund um das Thema Netze für Sie bereit. Sollten Sie Informationen darüber hinaus benötigen, kontaktieren Sie uns einfach.
Unser Stromnetz
Hier finden Sie alle Infos zu unserem Verteilernetz.Netzanschluss
Anmeldung für zeitlich befristete Anschlüsse (Baustrom, Veranstaltungen) (externer Link – Internet erforderlich)
Aufnahme der Anschlussnutzung (externer Link – Internet erforderlich)
Ergänzende Bedingungen Strom NAV (externer Link – Internet erforderlich)
Ergänzende Bestimmungen zu den technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung (externer Link – Internet erforderlich)
Preisblatt Ergänzende Bedingungen NAV (externer Link – Internet erforderlich)
Netzanschlussvertrag außerhalb NAV (externer Link – Internet erforderlich)
Netzanschlussvertrag Strom (externer Link – Internet erforderlich)
Zustimmungserklärung Netzanschluss (externer Link – Internet erforderlich)
Anmeldung einer Erzeugungsanlage
-
Anmeldung einer Mikro-PV-Anlage/Balkonkraftwerk
- Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister (externer Link – Internet erforderlich) (für die Erzeugungsanlage und falls vorhanden Speicher)
- Inbetriebsetzungsprotokoll für steuerpflichtige Anlagen (externer Link – Internet erforderlich)
- Ergänzende Bestimmungen zu den technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung (externer Link – Internet erforderlich)
- Umsetzung technische Vorgaben und Blindleistungsbereitstellung (externer Link – Internet erforderlich)
Balkonkraftwerke sind mit einer Wechselrichterleistung von 800VA und bis 2000Wp lediglich bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anzumelden.
Anmeldung einer Erzeugungsanlage
Die Anmeldung und Fertigmeldung der Erzeugungsanlage erfolgt ausschließlich über das Netzanschlussportal (externer Link – Internet erforderlich) und Installateursportal (externer Link – Internet erforderlich).
Für die Anmeldung im Netzanschlussportal empfehlen wir Ihnen folgende Unterlagen breitzuhalten:
Für die Fertigmeldung im Installateursportal empfehlen wir Ihnen folgende Unterlagen breitzuhalten:
Alle technischen Vorgaben zu der verpflichtenden Steuerbarkeit nach EEG §9 und/oder zur Blindleistungsbereitstellung von Erzeugungsanlagen können Sie hier nachlesen:
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter stromnetz@ahrtal-werke.de zur Verfügung.
Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach EnWG §14a
Die Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung erfolgt ausschließlich über das Netzanschlussportal (externer Link – Internet erforderlich).
Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen:
• Wärmepumpe
• E-Ladeeinrichtungen
• Kälteanlagen
• Speicher
Für die Fertigmeldung im Installateursportal empfehlen wir Ihnen folgende Unterlagen breitzuhalten:
Inbetriebsetzungsprotokoll für steuerpflichtige Anlagen (externer Link – Internet erforderlich)
Alle technischen Vorgaben zu der verpflichtenden Steuerbarkeit nach EnWG §14a können Sie hier nachlesen:
Ergänzende Bestimmungen zu den technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung (externer Link – Internet erforderlich)
Alle technischen Vorgaben zu der verpflichtenden Steuerbarkeit nach dem EnWG §14a können Sie hier nachlesen:
Ergänzende Bestimmungen zu den technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung (externer Link – Internet erforderlich)
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter stromnetz@ahrtal-werke.de zur Verfügung.
Netzzugang / Entgelte
Preisblätter
finale Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb ab 01.01.2026 (externer Link – Internet erforderlich)
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber (externer Link – Internet erforderlich)
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber WiM (externer Link – Internet erforderlich)
Hochlastzeitfenster
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2026 (externer Link – Internet erforderlich)
Netzstrukturdaten
Netzdaten Ahrtal-Werke
Als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind wir verpflichtet, jährlich aktualisierte Netzleistungsdaten und Netzstrukturparameter zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit nachfolgenden Veröffentlichungen nach.
2025: Netzdaten 2025 nach §23c Absatz 1 (externer Link – Internet erforderlich)
2025: Netzdaten 2025 nach §23c Absatz 3 (externer Link – Internet erforderlich)
Archiv:
2024: Netzdaten 2024 (externer Link – Internet erforderlich)
2023: Netzdaten 2023 (externer Link – Internet erforderlich)
2022: Netzdaten 2022 (externer Link – Internet erforderlich)
2021: Netzdaten 2021 (externer Link – Internet erforderlich)
2020: Netzdaten 2020 (externer Link – Internet erforderlich)
2019: Netzdaten 2019 (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenbetrieb
Intelligente Messsysteme als Baustein der Energiewende
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vom 29.08.2016 (externer Link – Internet erforderlich) setzte die Bundesregierung das Startsignal für intelligente Stromnetze, mit Smart Grid, Smart Meter und Smart Home. Es enthält in Artikel 1 Regelungen über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG). Im Zentrum steht die Einführung intelligenter Messsysteme. Durch den Einbau intelligenter Messsysteme ("Smart Meter") auf Erzeuger- wie auf Verbraucherseite soll die Energiewende unterstützt werden. Das Ziel ist, Strom aus erneuerbaren Energien besser in den Strommarkt zu integrieren, Stromangebot und -nachfrage in Einklang zu bringen und den Stromverbrauch durch Verbrauchertransparenz zu senken. Betroffen sind Industriebetriebe, Unternehmen, Gewerbe sowie Energieerzeuger und perspektivisch auch Privathaushalte.
Mehr Informationen hierzu finden Sie im Faktenblatt des BmWi (externer Link – Internet erforderlich) und auf der Seite der häufig gestellten Fragen rund um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und intelligente Messsysteme (externer Link – Internet erforderlich).
Einführung intelligenter Messsysteme im Stromnetz der ahrtal-werke GmbH
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir innerhalb unseres Stromnetzes verpflichtet herkömmliche Zähler durch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach der Maßgabe der §§ 29 bis 32 MsbG auszustatten, sofern kein Dritter den Messstellenbetrieb durchführt.
Begrifflichkeiten: moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, Smart-Meter-Gateway
Moderne Messeinrichtung (vgl. § 2 Nr. 15) - mME
Bei der modernen Messeinrichtung handelt es sich um einen digitalen Zähler ohne Smart Meter Gateway zur Datenübertragung.
Bei einer modernen Messeinrichtung können Sie am Gerätedisplay nicht mehr nur den aktuellen Zählerstand ablesen, sondern auch den aktuellen Stromverbrauch sowie die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate. Der Zugriff auf die Daten der modernen Messeinrichtung ist durch eine PIN geschützt, so dass nur Sie Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten haben.
Bei der modernen Messeinrichtung werden die Daten nicht versendet, sondern wie gewohnt jährlich abgelesen.
Intelligente Messsysteme und Smart Meter Gateway (vgl. §2 Nr. 7 und §2 Nr. 19) - iMSys
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) und einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway - versehen mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik - ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Übertragung von Zählern an den Messstellenbetreiber. Damit ist die Datenübertragung und die Visualisierung des Stromverbrauchs für den Kunden möglich.
Wer bekommt welchen Zähler?
Der Gesetzgeber unterscheidet sogenannte moderne Messeinrichtungen von intelligenten Messsystemen.
Moderne Messeinrichtung
Verbraucher unter einem Stromverbrauch von 6.000 kWh pro Jahr sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) unter 7 kW installierter Leistung erhalten eine moderne Messeinrichtung.
Intelligentes Messsystem
Verbraucher ab einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) ab 7 kW installierter Leistung werden ab Verfügbarkeit am Markt mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.
Wann erfolgt der Einbau der modernen Messeinrichtungen?
Die ahrtal-werke GmbH werden dieses Jahr damit beginnen moderne Messeinrichtungen sukzessive zu installieren. Wenn die Eichfrist eines Zählers endet, wird der bisherigen Zähler durch die moderne Messeinrichtung ausgetauscht. Sie werden hierzu drei Monate vor dem Einbau Ihrer modernen Messeinrichtung schriftlich informiert.
Rund zwei Wochen vor dem genauen Austauschtermin werden wir uns bei Ihnen noch einmal melden und Sie über den genauen Termin und den zeitlichen Auflauf informieren.
Zum angekündigten Termin kommt ein Monteur der ahrtal-werke GmbH oder ein von diesen beauftragter Dienstleister zu Ihnen und baut die moderne Messeinrichtung ein. Nach dem Einbau erhalten Sie eine Bedienungsanleitung für Ihre moderne Messeinrichtung. Die PIN für die Abfrage ihrer Verbrauchswerte in der modernen Messeinrichtung wird Ihnen in diesem Zusammenhang dann ebenfalls ausgehändigt.
Was kostet mich das neue Messsystem?
Das Austauschen des Zählers ist für Sie kostenlos. Die Höhe der jährlichen Messkosten für den Betrieb sind gesetzlich gedeckelt. Unsere Preise entnehmen Sie unserem
Grundsätzlich haben Sie zukünftig die freie Wahl, wer Ihr Messstellenbetreiber sein soll.
Wenn Sie unser Stromkunde sind, erfolgt die Abrechnung der Messkosten wie bisher im Rahmen der Grundpreisabrechnung auf Ihrer Stromrechnung.
Andere Stromlieferanten übernehmen ggf. die Abrechnung der Messkosten der modernen Messeinrichtung nicht, da Stromlieferanten hierzu nicht gesetzlich verpflichtet sind. In diesem Fall erhalten Sie zukünftig jährlich eine getrennte Rechnung vom Messstellenbetrieb der ahrtal-werke GmbH über den Betrag der Messkosten.
Haben Sie Fragen zum Zählerwechsel?
Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail oder rufen uns an. Tel.: 02641 90 50 0
Formblatt für Datenkommunikation (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenvertrag für Anschlussnutzer (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenvertrag für Lieferanten (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenbetreiberrahmenvertrag bis 30.06.2026 (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenbetreiberrahmenvertrag ab 01.07.2026 (externer Link – Internet erforderlich)
Anleitung moderne Messeinrichtungen ISK (externer Link – Internet erforderlich)
Anleitung moderne Messeinrichtungen ebz (externer Link – Internet erforderlich)
Grundversorgung
Grundversorger Strom nach § 36 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzbetrieb der allgemeinen Versorgung mit Strom beliefert.
Der Grundversorger Strom ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.
Auf Basis dieser Grundlage kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger Strom zu Stande, wenn Strom verbraucht wird und kein Vertrag abgeschlossen wurde.
| Grundversorger Strom im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler |
|---|
| 01.01.2025 - 31.12.2027 |
| E.ON Energie Deutschland GmbH |
Vertragliche Unterlagen
Netznutzungsvertrag für Lieferanten und Letztverbraucher (externer Link – Internet erforderlich)
Sperrauftrag (externer Link – Internet erforderlich)
Formblatt für Datenkommunikation (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenvertrag für Anschlussnutzer (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenvertrag für Lieferanten (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenbetreiberrahmenvertrag bis 30.06.2026 (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenbetreiberrahmenvertrag ab 01.07.2026 (externer Link – Internet erforderlich)
Messrahmenvertrag (externer Link – Internet erforderlich)
Die Ahrtal-Werke GmbH verwendet das synthetische Standardlastprofilverfahren.
Gesetzliche Grundlagen
Erlaubnis zur Leistung von Strom (externer Link – Internet erforderlich)
Erlaubnisschein für Versorger im Sinne des Stromsteuergesetzes (externer Link – Internet erforderlich)
Vollmacht SWSHA (externer Link – Internet erforderlich)
Zertifikat ATW Strom Messstellenbetrieb (externer Link – Internet erforderlich)
Zertifikat ATW Strom Netz (externer Link – Internet erforderlich)
Zuordnungsvereinbarung, gültig ab 01.04.2022 (externer Link – Internet erforderlich)
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch, gültig ab 01.04.2022 (EDI) (externer Link – Internet erforderlich)
Unser Gasnetz
Hier finden Sie alle Infos zu unserem Verteilernetz.Netzzugang/Netzentgelte
Preisblätter
finale Netznutzungsentgelte ab 01.01.2026 (externer Link – Internet erforderlich)
finale Netznutzungsentgelte ab 01.01.2025 (externer Link – Internet erforderlich)
Netzzugang
Netzzugangsinformationen Gas (externer Link – Internet erforderlich)Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Gas (externer Link – Internet erforderlich)
verfahrensspezifische Parameter SLP-Gas (externer Link – Internet erforderlich)
Lieferantenrahmenvertrag Gas mit Gültigkeit bis 30.09.2026 (externer Link – Internet erforderlich)
Lieferantenrahmenvertrag Gas mit Gültigkeit ab 01.10.2026 (externer Link – Internet erforderlich)
Messstellenbetrieb
Messstellenbetreiberrahmenvertrag und Datenaustausch
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz kann der Messstellenbetrieb auf Wunsch des Anschlussnutzers anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers von einem Dritten durchgeführt werden.
Die Bundesnetzagentur hat mit Ihren „Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens“ (WiM) für Gas (Az.: BK7-09-001) vom 09.09.2010 einheitliche Vorgaben zur Ausgestaltung des Rechtverhältnisses zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber sowie zum zwischen den Beteiligten durchzuführenden Datenaustausch gemacht.
Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich.
Durch die Festlegungen der Bundesnetzagentur zur „Anpassung der Standardverträge im Messwesen an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ vom 23.08.2017 mit Wirkung zum 01.10.2017 (Az.: BK7-17-026) wurden Vorgaben zu standardisierten Rahmenverträgen getroffen. Nachstehend bieten wir daher den standardisierten Messstellenbetreiberrahmenvertrag im Wortlaut der behördlichen Festlegung zum Download an:
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas (externer Link – Internet erforderlich)
Zum Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrages übermitteln Sie uns bitte per E-Mail an Vertragsmanagement die Annahme des Vertrages in Form des für Ihr Unternehmen ausgefüllten Vertrags und teilen uns den beabsichtigten Vertragsbeginn mit und übersenden uns Ihr Kontaktdatenblatt. Unser Kontaktdatenblatt können Sie nachstehend einsehen oder herunterladen.
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Gas (externer Link – Internet erforderlich)
Brennwerte
vertragliche Unterlagen/Anträge
Angebotsanfrage - Änderung eines Gasnetzanschlusses (externer Link – Internet erforderlich)
Inbetriebsetzungsantrag für Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) (externer Link – Internet erforderlich)
Ergänzende Bedingungen NDAV Gas (externer Link – Internet erforderlich)
Netzstrukturdaten
Als Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind wir verpflichtet, jährlich aktualisierte Netzleistungsdaten und Netzstrukturparameter zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit nachfolgender Veröffentlichung nach.
2025: Netzdaten Gas 2025 (externer Link – Internet erforderlich)
Archiv:
2024: Netzdaten Gas 2024 (externer Link – Internet erforderlich)
Grundversorgung
Grundversorger Gas nach § 36 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzbetrieb der allgemeinen Versorgung mit Gas beliefert.
Der Grundversorger Gas ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.
Auf Basis dieser Grundlage kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger Gas zu Stande, wenn Gas verbraucht wird und kein Vertrag abgeschlossen wurde.
| Grundversorger Gas im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler |
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| 01.01.2025 - 31.12.2027 |
| Energieversorgung Mittelrhein AG |